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AGB  

Geschäftsbedingungen der Firma Brandt IMMOBILIEN - Lenglerner Strasse 57, 37079 Göttingen, Inh. Tobias Brandt

1. Angaben

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Inhalt dieses Angebotes beruht auf Informationen des Auftraggebers. Die Objektangaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr - unsere Haftung ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2. Weitergabe und Kontaktaufnahme

Weitergabe an Dritte ist nur in Textform mit Zustimmung der Firma Brandt Immobilien unter Hinweis auf die entstehende Provisionsverpflichtung gestattet. Eine Weitergabe verpflichtet zum Schadenersatz in voller Provisionshöhe, falls ein Dritter dadurch zum Vertragsabschluss gelangt. Die Kontaktaufnahme ist grundsätzlich über uns einzuleiten. Bei direkten Verhandlungen der Beteiligten ist auf uns Bezug zu nehmen. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.

3. Benachrichtigung

Ist dem Empfänger das Angebot/Objekt bz. die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich innerhalb von drei Tagen in Textform mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen, woher die Kenntnis des Angebotes/Objektes erlangt worden ist. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung gilt der obige Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluss.

4. Provisionshöhe

Die Provision beträgt – soweit nicht anders angegeben – für Nachweis und/ oder Vermittlung von Seiten des Annehmenden bei Kaufabschluss fünf Prozent des Kaufpreises, bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen wird die Provision geteilt, zwischen Käufer und Verkäufer, bei Anmietung gewerblicher Räume, Grundstücken und Pacht 2 Monatsleistungen, bei Wohnraumvermietungen zwei Monatsleistungen, jeweils zzgl. MwSt., fällig bei Vertragsabschluss. Optionen, Vorkaufs- und Erbbaurechte werden auf gleicher Basis hälftig bewertet. In Zweifelsfällen der Provisionshöhe gilt der im Angebot angegebene Betrag als Rechnungsgrundlage oder, falls fehlend, die ortsübliche Maklerprovision.

5. Provisionsanspruch

Unsere Provision entsteht für die Vermittlung oder den Nachweis eines Objektes/einer Geschäftsgelegenheit oder eines Käufers/Mieters und ist fällig und verdient bei Vertragsabschluss. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird, schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Dies beinhaltet den Kauf/die Miete weiterer Objektflächen, sowie die Anmietung/den Erwerb nachbarschaftlicher Objekte des Nachgewiesenen. Eine Anmietung des nachgewiesenen Objektes ohne den Abschluss eines Vertrages (Verzögerung, Aufschiebung, Unterlassung) gilt durch den Einzug/die Nutzung als Vertragsvollzug und berechtigt ab Einzug/Nutzung zu vollem Provisionsanspruch. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht oder infolge von Anfechtung oder aus sonstigem Rechtsgrund hinfällig oder für unwirksam erklärt wird. Dies betrifft auch die Auflösung infolge aufschiebender Bedingungen. Dabei ist der Vertragsteil zur Zahlung der Gesamtprovision verpflichtet, bei dem der Grund der Aufhebung des Vertrages liegt. Bei Gemeinschaftsgeschäften gilt der jeweils höhere Provisionssatz. Abwicklung und Bezahlung der Provision erfolgen über uns. Der Provisionsanspruch gegenüber dem Provisionspflichtigen bleibt auch dann bestehen, sollte das angebotene Objekt zwischenzeitlich nicht mehr durch die Firma Brandt Immobilien GmbH angeboten werden.

6. Unterzeichnung des Angebotes

Die Unterzeichnung des Angebotes bestätigt die Anerkennung/Kenntnis des Nachweises und des vollen Provisionsanspruches, außer bei zusätzlichem Vermerk und Gegenzeichnung des Anbietenden. Die Anforderung von Informationen in Textform oder mündlicher Art verpflichtet zur Zahlung der vollen Provision bei Zustandekommen eines Vertrages.

7. Maklervertrag

Direkte oder durch andere Makler benannte Interessenten sind an uns zu verweisen, sofern uns der Alleinauftrag erteilt worden ist. Im Falle eines Vertragsabschlusses haftet uns der Auftraggeber für die volle Provision. Unsere Verpflichtungen ergeben sich im Übrigen aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich Kenntnis zu geben, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen er einen Vertrag über das  angebotene Objekt abschließt.

8. Angebotszustellung durch Brandt Immobilien

Um den Kunden bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie bestmöglich zu unterstützen, werden die Kundendaten und Suchkriterien erfasst und gespeichert. Diese Daten bilden die Grundlage für die Unterbreitung weiterer Angebote an den Kunden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht!

Solange Firma Brandt Immobilien keine ausdrückliche Erklärung des Kunden in Textform vorliegt, die eine Speicherung der Daten und die Vorstellung weiterer Immobilienangebote an seine Person untersagt, bemüht sich Firma Brandt Immobilien durch das Angebot adäquater Immobilien den Kundenwunsch zu erfüllen.

Weitergehende Informationen zum Datenschutz finden sich auf der Homepage der Firma Brandt Immobilien.

9. Nebenabreden

Änderungen, Ergänzungen, mündliche Nebenabreden, sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie in Textform getroffen werden; die Einhaltung der Textform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung.

10. Salvatorische Klausel

Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam erweisen. Eine unwirksame Bedingung ist durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, so dass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermittlers.

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